Schulden ordnen · Verfahren verstehen

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – was gilt für mich?

„Privatinsolvenz“ meint in der Praxis das Verbraucherinsolvenzverfahren. Wer aktuell selbständig ist oder als ehemals Selbständiger bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt regelmäßig in die Regelinsolvenz. Hier sehen Sie den Unterschied auf einen Blick.

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Der wichtigste Unterschied

Privat-/Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Entscheidend ist vor allem, ob Sie aktuell oder früher selbständig waren und – bei früherer Selbständigkeit – wie Ihre Gläubigerstruktur aussieht.

Privat-/Verbraucherinsolvenz

Das besondere Insolvenzverfahren für Verbraucher.

  • Arbeitnehmer, Rentner und andere Verbraucher
  • auch ehemals Selbständige möglich
  • bei ehemals Selbständigen: weniger als 20 Gläubiger
  • bei ehemals Selbständigen: keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
  • außergerichtlicher Einigungsversuch gehört zum Verbraucher-Verfahren
Wegweiser mit den beiden Wegen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz
Zwei Verfahren – abhängig von Ihrer Situation.

Regelinsolvenz

Das allgemeine Insolvenzverfahren.

  • regelmäßig für aktuell Selbständige
  • auch für ehemals Selbständige, wenn die Verbraucher-Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  • z. B. bei 20 oder mehr Gläubigern
  • oder wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen
  • kein Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO
Regelinsolvenz ausführlich erklärt →

Welches Verfahren kommt grundsätzlich infrage?

1Sind Sie aktuell selbständig?

Ja: regelmäßig Regelinsolvenz.
Nein: weiter zu Schritt 2.

2Waren Sie früher selbständig?

Nein: regelmäßig Verbraucherinsolvenz.
Ja: weiter zu Schritt 3.

3Weniger als 20 Gläubiger?

Nein: Regelinsolvenz.
Ja: weiter zu Schritt 4.

4Forderungen aus Arbeitsverhältnissen?

Ja: Regelinsolvenz.
Nein: Verbraucherinsolvenz kann möglich sein.

Wichtig: Diese Einordnung ist eine Orientierung. Die rechtlich richtige Verfahrensart hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Verbraucherinsolvenz

Was bei der Privatinsolvenz besonders ist

Bei der Verbraucherinsolvenz verlangt das Gesetz vor dem Insolvenzantrag einen ernsthaften außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Das Scheitern muss von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt werden.

1

Situation erfassen

Gläubiger, Forderungen, Einkommen und Vermögen vollständig zusammentragen. Eine saubere Übersicht ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt.

2

Außergerichtliche Einigung

Vor der Verbraucherinsolvenz wird auf Basis eines Schuldenbereinigungsplans versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

3

Bescheinigung & Antrag

Scheitert der Versuch, wird dies bescheinigt. Anschließend können Insolvenzantrag und Antrag auf Restschuldbefreiung vorbereitet werden.

4

Gerichtliches Verfahren

Das Insolvenzgericht prüft den Antrag. Im Verbraucherbereich kann zusätzlich ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan eine Rolle spielen.

5

Pfändbarer Anteil

Pfändbares Einkommen wird nach den Pfändungsschutzregeln behandelt. Unpfändbare Beträge bleiben grundsätzlich geschützt.

6

Restschuldbefreiung

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt derzeit drei Jahre. Am Ende kann die Restschuldbefreiung stehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Regelinsolvenz

Wann die Regelinsolvenz relevant wird

Die Regelinsolvenz ist nicht „schlechter“ oder automatisch komplizierter – sie ist schlicht das allgemeine Verfahren. Für aktuell Selbständige ist sie regelmäßig der richtige Verfahrensweg. Auch ehemals Selbständige fallen dort hinein, wenn die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht erfüllt sind.

Aktuell selbständig

Wer eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, nutzt grundsätzlich nicht das besondere Verbraucherinsolvenzverfahren.

Ehemals selbständig

Bei weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen kann Verbraucherinsolvenz möglich sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, spricht das für Regelinsolvenz.

Restschuldbefreiung

Auch natürliche Personen in der Regelinsolvenz können grundsätzlich Restschuldbefreiung beantragen. Der Begriff „Privatinsolvenz“ ist also nicht gleichbedeutend mit „Restschuldbefreiung“.

Einkommen & Konto

Was bleibt mir während einer Insolvenz?

Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass Ihr gesamtes Einkommen oder jedes Kontoguthaben verschwindet. Die Pfändungsschutzvorschriften gelten auch im Insolvenzverfahren entsprechend.

Lohnpfändung

Pfändbaren Betrag berechnen

Die aktuelle Pfändungstabelle arbeitet mit einem gesetzlichen Grundbetrag von 1.587,40 €. Unser Rechner zeigt den regulär pfändbaren Anteil und den verbleibenden Betrag.

Zum Pfändungsrechner →
Darstellung des Pfändungsrechners mit Lohnpfändung und P-Konto-Schutz
Restschuldbefreiung

Nicht jede Forderung verschwindet automatisch

Die Restschuldbefreiung kann einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Bestimmte Forderungen sind gesetzlich jedoch ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, bestimmte vorsätzlich nicht gezahlte gesetzliche Unterhaltsforderungen, bestimmte Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat sowie Geldstrafen.

Keine pauschale Schuldenliste: Ob eine konkrete Forderung von der Restschuldbefreiung erfasst wird, sollte im Zweifel individuell geprüft werden.
Häufige Fragen

Privatinsolvenz & Regelinsolvenz kurz erklärt

Ist Privatinsolvenz dasselbe wie Verbraucherinsolvenz?

Im allgemeinen Sprachgebrauch ja. Die Insolvenzordnung spricht vom Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt derzeit drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Für bestimmte Wiederholungsfälle gelten Sonderregeln.

Kann ein ehemals Selbständiger Privatinsolvenz machen?

Ja, wenn seine Vermögensverhältnisse im gesetzlichen Sinn überschaubar sind – weniger als 20 Gläubiger – und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen.

Brauche ich vor der Verbraucherinsolvenz einen Einigungsversuch?

Ja. Für den Antrag ist grundsätzlich eine Bescheinigung über einen innerhalb der letzten sechs Monate gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch erforderlich.

Darf ich während der Insolvenz arbeiten?

Ja. Erwerbstätigkeit ist nicht verboten. Im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung bestehen vielmehr gesetzliche Erwerbs- und Mitwirkungspflichten.

Was passiert mit meinem P-Konto?

Pfändungsschutz auf dem P-Konto bleibt auch im Insolvenzverfahren relevant. Geschütztes Guthaben wird nach den P-Konto-Regeln behandelt.

Individuelle Insolvenzberatung

Wenn die allgemeine Orientierung nicht reicht

Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Sein bundesweites Beratungsangebot richtet sich nach eigener Darstellung an Verbraucher und ehemals Selbständige und umfasst unter anderem Schuldner- und Insolvenzberatung.

Externer Fachservice. Pfändungsschutz24.de ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und behauptet mit diesem Hinweis keine fachliche Prüfung dieser Seite durch den genannten Anwalt.
Beratungsgespräch mit Unterlagen als Symbol für individuelle Insolvenzberatung