Selbständigkeit · Insolvenz · Neustart

Regelinsolvenz – für wen gilt sie und was bedeutet sie?

Die Regelinsolvenz ist das allgemeine Insolvenzverfahren. Für aktuell Selbständige ist sie regelmäßig der richtige Verfahrensweg. Auch ehemals Selbständige fallen darunter, wenn die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz nicht erfüllt sind.

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Weg durch Dünen als Symbol für einen geordneten wirtschaftlichen Neustart
Die schnelle Einordnung

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?

Die wichtigste Frage ist, ob Sie aktuell selbständig sind oder früher selbständig waren. Bei früherer Selbständigkeit kommen zusätzlich die Zahl der Gläubiger und mögliche Forderungen aus Arbeitsverhältnissen ins Spiel.

Regelinsolvenz

Das allgemeine Insolvenzverfahren.

  • regelmäßig für aktuell Selbständige
  • für ehemals Selbständige mit 20 oder mehr Gläubigern
  • für ehemals Selbständige, wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen
  • Restschuldbefreiung ist für natürliche Personen grundsätzlich möglich
  • bei laufender Selbständigkeit gelten besondere Regeln zur Tätigkeit und Insolvenzmasse
Wegweiser zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz
Die Verfahrensart hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Privat-/Verbraucherinsolvenz

Das besondere Verfahren für Verbraucher.

  • regelmäßig für Arbeitnehmer, Rentner und andere Verbraucher
  • auch für ehemals Selbständige möglich
  • bei ehemals Selbständigen: weniger als 20 Gläubiger
  • zusätzlich keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
  • vor dem Antrag ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgesehen
Privatinsolvenz ausführlich erklären lassen →

Wann spricht vieles für die Regelinsolvenz?

1Aktuell selbständig?

Ja: regelmäßig Regelinsolvenz.
Nein: weiter prüfen.

2Früher selbständig?

Nein: regelmäßig Verbraucherinsolvenz.
Ja: Gläubigerstruktur prüfen.

320 oder mehr Gläubiger?

Ja: Regelinsolvenz.
Nein: weiter prüfen.

4Forderungen aus Arbeitsverhältnissen?

Ja: Regelinsolvenz.
Nein: Verbraucherinsolvenz kann möglich sein.

Wichtig: Die Grenze mit 20 Gläubigern betrifft die Einordnung ehemals Selbständiger. Wer aktuell selbständig ist, fällt nicht deshalb in die Verbraucherinsolvenz, weil er nur wenige Gläubiger hat.

Laufende Selbständigkeit

Vier Punkte, die bei Selbständigen besonders wichtig sind

Eine laufende Selbständigkeit macht ein Insolvenzverfahren nicht automatisch unmöglich. Sie bringt aber zusätzliche Fragen mit sich, die es bei einem normalen Arbeitnehmer so nicht gibt.

1

Selbständigkeit offenlegen

Wer seine selbständige Tätigkeit fortführt oder neu aufnehmen möchte, muss den Insolvenzverwalter darüber informieren. Die wirtschaftliche Situation muss transparent bleiben.

2

Freigabe der Tätigkeit

Der Insolvenzverwalter muss erklären, ob Vermögen und Ansprüche aus der selbständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehören. Wird eine Freigabe beantragt, gelten hierfür gesetzliche Regeln.

3

Geschäft und Privatbereich trennen

Konten, Forderungen, Betriebsmittel, Verträge und laufende Einnahmen sollten vollständig dokumentiert sein. Welche Positionen zur Insolvenzmasse gehören, hängt vom Einzelfall ab.

4

Obliegenheiten beachten

Bei fortgeführter Selbständigkeit können im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung besondere Zahlungspflichten gelten. Maßstab kann sein, wie Gläubiger bei einem angemessenen Dienstverhältnis gestellt wären.

Restschuldbefreiung

Auch in der Regelinsolvenz kann ein Neustart möglich sein

Für natürliche Personen ist die Restschuldbefreiung nicht auf die Verbraucherinsolvenz beschränkt. Die reguläre Abtretungsfrist beträgt derzeit drei Jahre. Für bestimmte Wiederholungsfälle gelten abweichende Fristen und Voraussetzungen.

Natürliche Personen

Selbständige und ehemals Selbständige können als natürliche Personen grundsätzlich Restschuldbefreiung beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unternehmen & Gesellschaften

Eine GmbH, UG oder andere juristische Person erhält keine persönliche Restschuldbefreiung. Diese Seite richtet sich deshalb vor allem an natürliche Personen mit selbständiger oder früherer selbständiger Tätigkeit.

Nicht jede Forderung verschwindet

Bestimmte Forderungen bleiben gesetzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Ob das eine konkrete Forderung betrifft, sollte im Zweifel individuell geprüft werden.

Einkommen & Konto

Pfändungsschutz bleibt auch in der Insolvenz wichtig

Unpfändbare Beträge gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Die Pfändungsschutzregeln der ZPO gelten im Insolvenzverfahren entsprechend – auch die Regeln zum P-Konto.

Pfändbares Einkommen

Was bleibt vom monatlichen Netto?

Die aktuelle Pfändungstabelle arbeitet mit einem gesetzlichen Grundbetrag von 1.587,40 €. Unser Rechner zeigt den regulär pfändbaren Anteil und den verbleibenden Betrag.

Zum Pfändungsrechner →Aktuelle Pfändungstabelle →
Pfändungsrechner mit Lohnpfändung und P-Konto-Schutz
Vorbereitung

Was sollte vor einer Beratung bereitliegen?

Je vollständiger die wirtschaftliche Situation erfasst ist, desto schneller lässt sich einschätzen, welcher Weg realistisch ist. Bei Selbständigen ist die Trennung zwischen privaten und betrieblichen Verpflichtungen besonders wichtig.

Gläubiger & Forderungen

Liste aller privaten und betrieblichen Gläubiger, Aktenzeichen, Forderungshöhen und bekannte Vollstreckungsmaßnahmen.

Einnahmen & Vermögen

Private und betriebliche Einnahmen, Konten, Forderungen gegen Kunden, Fahrzeuge, Betriebsmittel und sonstige Vermögenswerte erfassen.

Laufende Verträge

Miet-, Leasing-, Kredit-, Versicherungs-, Lieferanten- und Arbeitsverträge sowie offene Steuer- oder Sozialabgaben nicht auslassen.

Häufige Fragen

Regelinsolvenz kurz erklärt

Ist Regelinsolvenz schlechter als Privatinsolvenz?

Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Verfahrensarten. Die Regelinsolvenz ist das allgemeine Insolvenzverfahren und für aktuell Selbständige regelmäßig der vorgesehene Weg.

Reichen weniger als 20 Gläubiger für Privatinsolvenz?

Nur bei ehemals Selbständigen ist die Gläubigerzahl Teil der gesetzlichen Abgrenzung. Wer aktuell selbständig ist, fällt dadurch nicht automatisch in die Verbraucherinsolvenz.

Kann ich während der Regelinsolvenz selbständig bleiben?

Eine Fortführung kann möglich sein. Der Insolvenzverwalter muss jedoch erklären, wie Vermögen und Ansprüche aus der selbständigen Tätigkeit behandelt werden. Die konkrete Gestaltung sollte individuell geklärt werden.

Gibt es auch in der Regelinsolvenz Restschuldbefreiung?

Ja, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Restschuldbefreiung ist nicht auf die Verbraucherinsolvenz beschränkt.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt derzeit drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Für bestimmte Wiederholungsfälle gelten Sonderregeln.

Bleibt mein P-Konto während der Insolvenz wichtig?

Ja. Die Regeln zum Pfändungsschutzkonto gelten im Insolvenzverfahren entsprechend. Geschütztes Guthaben bleibt daher ein wichtiges Thema.

Was gilt für eine GmbH oder UG?

Gesellschaften können ebenfalls ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Eine persönliche Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO ist jedoch natürlichen Personen vorbehalten.

Brauche ich zwingend einen Anwalt?

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Bei laufender Selbständigkeit, komplexen betrieblichen Verbindlichkeiten oder unklarer Verfahrensart ist fachliche Beratung aber besonders sinnvoll.

Individuelle Insolvenzberatung

Die richtige Verfahrensart sollte vor dem Antrag klar sein

Max Postulka ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Seine Kanzlei führt auf ihrer aktuellen Kosten- und Terminseite auch Insolvenzberatung als Beratungsangebot auf. Einzelne Angebote richten sich jedoch an unterschiedliche Zielgruppen.

Externer Fachservice. Prüfen Sie vor einer Buchung, welches Beratungsangebot zu Ihrer Situation passt. Pfändungsschutz24.de ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und behauptet mit diesem Hinweis keine fachliche Prüfung dieser Seite durch den genannten Anwalt.
Beratungsgespräch mit Unterlagen als Symbol für individuelle Insolvenzberatung