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So hält Pfändungsschutz24.de Beträge und Tabellen aktuell

Variable Pfändungsdaten werden nicht mehrfach in Texte kopiert. Rechner, Tabelle, aktuelle Beträge und der kostenlose Ratgeber verwenden denselben lokal geprüften Rechtsdatensatz.

Zum PfändungsrechnerZur vollständigen Tabelle
Aktueller Rechtsstand01.07.2026 bis 30.06.2027
Amtliche Bekanntmachung2026 · vom 19.03.2026
Zuletzt automatisch geprüft14.08.2026 22:42
Eine Datenquelle für alles

Die aktuell verwendeten Kernwerte

Aktueller Rechtsstand: Pfändungswerte gültig seit 01.07.2026.

Grundbetrag § 850c ZPO1.587,40 €
P-Konto-Grundschutz § 899 ZPO1.590,00 €
Erste zusätzliche Person+ 597,42 €
Weitere Personen 2 bis 5je + 332,83 €
Höchstbetrag § 850c Abs. 34.866,30 €
Monatliche Tabellenstufen329
Amtlich zuerst

Welche Quellen das System verwendet

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026Kernbeträge und Gültigkeitsdatum Amtlicher Tabellenanhang 2026Vollständige Monatstabelle für 0 bis 5+ Unterhaltspflichten § 850c ZPOPfändungsgrenzen und Berechnungslogik für Arbeitseinkommen § 899 ZPOP-Konto-Grundschutz und Aufrundung § 902 ZPOErhöhungsbeträge und zusätzliche geschützte Beträge
Sicherheitsprinzip

Neue Werte gehen nicht ungeprüft live

1. Amtliche Quelle laden

Der Cronjob sucht die Bekanntmachung des aktuellen und des kommenden Rechtsjahres direkt bei Gesetze im Internet.

2. Ganze Tabelle lesen

Nicht nur vier Eckwerte: Der Monatsanhang wird vollständig eingelesen. Aktuell sind es 329 Tabellenstufen.

3. Jede Zeile prüfen

Bereiche, 10-Euro-Stufen, Spalten für 0 bis 5+ Personen, Tabellenende und sämtliche Pfändungsbeträge werden gegen das hinterlegte §-850c-Rechenmodell geprüft.

4. Prüfsumme bilden

Die vollständige Tabelle erhält eine SHA-256-Prüfsumme. Aktueller Kurzfingerabdruck: 34d99fb8ad95.

5. Erst zum Stichtag aktivieren

Eine neue Bekanntmachung kann vorher erkannt und vorgemerkt werden. Aktiv wird sie erst ab ihrem Gültigkeitsdatum.

6. Bei Strukturänderung stoppen

Ändert der Gesetzgeber die Berechnungssystematik, verweigert die Automatik die Aktivierung. Dann bleibt der letzte geprüfte Datensatz bestehen, bis die Logik manuell angepasst wurde.

Warum Kalenderjahr und Rechtsjahr unterschiedlich sein können

Die Pfändungsfreigrenzen werden regulär zum 1. Juli angepasst. Deshalb kann zum Beispiel im Januar eines neuen Kalenderjahres noch die Bekanntmachung des Vorjahres gelten. Die Website darf dann bereits das neue Kalenderjahr nennen, weist bei den Beträgen aber weiterhin den tatsächlich gültigen Rechtsstand aus.

Nächster regulärer Stichtag nach dem aktiven Datensatz: 01.07.2027.

Wichtig: Die technische Prüfung schützt vor veralteten oder inkonsistenten Standardwerten. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung eines individuellen Falls. Sonderbezüge, Unterhaltspfändungen, gerichtliche Entscheidungen und besondere Einkommensarten können abweichend behandelt werden.
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Verständliche Informationen zu Kontopfändung, P-Konto, Pfändungsschutz, Schulden und Insolvenz.

Allgemeine Informationen – keine individuelle Rechtsberatung.

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© 2026 Pfändungsschutz24.de · UDL Intermedia Group · Rechtsstand der variablen Pfändungsdaten: 01.07.2026