Was wäre vom Netto pfändbar?
Der Teil des Einkommens oberhalb von 4.866,30 € wird zusätzlich vollständig als pfändbar berücksichtigt.
Einmal deine Daten eingeben und sofort zwei verschiedene Schutzsysteme verstehen: Was wäre bei einer regulären Lohnpfändung pfändbar – und welcher P‑Konto-Schutz kann auf dem Konto gelten? Das ist besonders wichtig bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto.
Berechne zuerst dein voraussichtliches Monatsnetto und übernimm es anschließend mit einem Klick in den geprüften Pfändungsrechner. Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026; Sozialabgaben und Beitragsgrenzen stammen aus den offiziellen Jahreswerten.
Voreinstellung: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026. Wenn deine Krankenkasse einen anderen Satz verlangt, hier ändern.
Die Berechnung läuft im Browser. Die BMF-Schnittstelle wird nicht für Live-Berechnungen verwendet. Das fest versionierte Steuermodul wird erst beim Klick geladen; falls es nicht verfügbar ist, bleibt die manuelle Netto-Eingabe im Pfändungsrechner vollständig nutzbar.
Wichtig: Das Ergebnis ist eine Brutto-Netto-Orientierung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit laufendem Monatslohn. Minijobs bis 603,00 €, private Krankenversicherung, Versorgungsbezüge, steuerliche Freibeträge/Hinzurechnungsbeträge und weitere Sonderfälle benötigen eine abweichende Abrechnung. Dein tatsächliches Abrechnungsnetto kannst du im nächsten Schritt jederzeit manuell überschreiben.
Für die Lohnpfändung und das P‑Konto gelten unterschiedliche Regeln. Bei einer Doppelpfändung können beide Ebenen gleichzeitig relevant sein; der Rechner zeigt die Ergebnisse deshalb getrennt.
Wichtig zur Eingabe: Beträge kannst du deutsch eingeben, zum Beispiel 2.067,50 oder 2067,50. Gemeint ist das für die Pfändungsberechnung maßgebliche Netto. Bei einem normalen Monatslohn ist das häufig das Netto nach den gesetzlichen Abzügen. Unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO, Naturalleistungen, mehrere Einkommen oder andere Sonderfälle nach § 850e ZPO können die Ausgangsgröße verändern.
Gemeint sind Personen, denen tatsächlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt wird. Eigene Einkünfte einer Person können die Berücksichtigung auf gerichtliche Entscheidung verändern (§ 850c Abs. 6 ZPO).
Der Teil des Einkommens oberhalb von 4.866,30 € wird zusätzlich vollständig als pfändbar berücksichtigt.
Grundschutz plus ausgewählte Erhöhungsbeträge – nur soweit die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Achtung: Ihr unpfändbares Arbeitseinkommen ist höher als Ihr Freibetrag auf dem P-Konto. Eine P-Konto-Bescheinigung reicht möglicherweise nicht aus, um Ihr Einkommen vollständig zu schützen. Sie können einen Antrag nach § 906 ZPO stellen, damit der höhere Betrag auf Ihrem Konto geschützt wird.
Doppelpfändung und § 906 ZPO verständlich erklärt → Anleitung von Rechtsanwalt Max Postulka →Bei der Lohnpfändung wird das Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO und der Pfändungstabelle berechnet. Beim P‑Konto schützt § 899 ZPO zunächst einen auf volle 10 € aufgerundeten Grundbetrag; Erhöhungen nach § 902 ZPO müssen häufig nachgewiesen werden. Bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto kann der bereits beim Arbeitgeber geschützte Auszahlungsbetrag anschließend auf ein ebenfalls gepfändetes Konto eingehen. Liegt dieser Betrag über dem dort geschützten Freibetrag, kann eine individuelle Freigabe nach § 906 ZPO erforderlich sein.
Der Rechner zeigt nicht nur eine Zahl, sondern die verwendete Tabellenstufe und die Berechnungsschritte.
Sie zeigt, wie sich geschützter und pfändbarer Anteil über einen größeren Einkommensbereich entwickeln. Die senkrechte Markierung ist dein aktuelles Netto.

Sie haben mehrere Schulden oder werden bereits von Gläubigern gepfändet? Lassen Sie Ihre finanzielle Situation kostenfrei prüfen. Rechtsanwalt Max Postulka, Fachanwalt für Insolvenzrecht, bietet Ihnen eine kostenfreie Schuldenanalyse. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Möglichkeiten zur Entschuldung für Sie bestehen.
Zusätzlich unterstützt Rechtsanwalt Max Postulka bundesweit bei der Vorbereitung und Durchführung einer Verbraucherinsolvenz. Weitere Informationen: rechtsanwalt-postulka.de
Für Gespräche mit Arbeitgeber, Beratungsstelle oder Bank kannst du das Ergebnis kopieren oder die Seite über die Druckfunktion als PDF speichern.
Statt „Wie viel wird gepfändet?“ kannst du die Frage umdrehen. Grundlage bleibt dieselbe amtliche Pfändungstabelle und deine gewählte Zahl der Unterhaltspflichten.
Aktive Grundlage ist die amtliche Monatstabelle 2026. Der lokale Datensatz umfasst 329 geprüfte Monatsstufen; die vollständige Tabelle wird zusätzlich über eine SHA‑256-Prüfsumme kontrolliert.
Die Standardrechnung bleibt bewusst dort zurückhaltend, wo eine pauschale Zahl irreführend wäre.
Mehrarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsvergütung, Aufwands- oder Erschwerniszulagen können nach § 850a ZPO gesondert geschützt sein und gehören nicht blind in dieselbe Tabellenrechnung.
Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche folgen § 850d ZPO und können zu deutlich anderen Beträgen führen. Dafür liefert dieses Standardmodell bewusst kein scheinpräzises Ergebnis.
Eigene Einkünfte unterhaltsberechtigter Personen, besondere Bedürfnisse oder gerichtliche Festsetzungen können das Ergebnis verändern (§§ 850c Abs. 6, 850f, 906 ZPO).
Datengrundlage: amtliche Monatstabelle 2026 · 329 Monatsstufen · Prüfsumme 34d99fb8ad95 · automatisch zuletzt geprüft 14.08.2026 22:42.
Neun zentrale Fragen – nach Thema gekennzeichnet und einzeln aufklappbar.
Der Pfändungsrechner und die Informationen auf Pfändungsschutz24.de bleiben kostenlos. Wenn dir das Angebot geholfen hat, kannst du die Weiterentwicklung freiwillig mit einem kleinen Beitrag unterstützen – zum Beispiel für Aktualisierungen bei neuen Rechtsständen, zusätzliche Rechnerfunktionen und weitere verständliche Hilfen.
Datenqualität: Die monatliche Pfändungstabelle wird als vollständiger Datensatz im System geführt. Der automatische Updater prüft Kernbeträge, jede Tabellenstufe, Tabellenkontinuität, Tabellenende und die vollständige gesetzliche Berechnungslogik, bevor neue Werte aktiviert werden. Sonderfälle können abweichen; dies ist keine individuelle Rechtsberatung.