Was wäre vom Netto pfändbar?
Der Teil des Einkommens oberhalb von 4.866,30 € wird zusätzlich vollständig als pfändbar berücksichtigt.
Einmal deine Daten eingeben und sofort zwei verschiedene Schutzsysteme verstehen: Was wäre bei einer regulären Lohnpfändung pfändbar – und welcher P‑Konto-Schutz kann auf dem Konto gelten?
Für die Lohnpfändung und das P‑Konto gelten unterschiedliche Regeln. Der Rechner zeigt beide Ergebnisse getrennt.
Wichtig zur Eingabe: Gemeint ist das für die Pfändungsberechnung maßgebliche Netto. Bei einem normalen Monatslohn ist das häufig das Netto nach den gesetzlichen Abzügen. Unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO, Naturalleistungen, mehrere Einkommen oder andere Sonderfälle nach § 850e ZPO können die Ausgangsgröße verändern.
Gemeint sind Personen, denen tatsächlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt wird. Eigene Einkünfte einer Person können die Berücksichtigung auf gerichtliche Entscheidung verändern (§ 850c Abs. 6 ZPO).
Der Teil des Einkommens oberhalb von 4.866,30 € wird zusätzlich vollständig als pfändbar berücksichtigt.
Grundschutz plus ausgewählte Erhöhungsbeträge – nur soweit die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Bei der Lohnpfändung wird das Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO und der Pfändungstabelle berechnet. Beim P‑Konto schützt § 899 ZPO zunächst einen auf volle 10 € aufgerundeten Grundbetrag; Erhöhungen nach § 902 ZPO müssen häufig nachgewiesen werden.
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Bescheinigung bei p-konto.de ansehen →Der Rechner zeigt nicht nur eine Zahl, sondern die verwendete Tabellenstufe und die Berechnungsschritte.
Sie zeigt, wie sich geschützter und pfändbarer Anteil über einen größeren Einkommensbereich entwickeln. Die senkrechte Markierung ist dein aktuelles Netto.
Statt „Wie viel wird gepfändet?“ kannst du die Frage umdrehen. Grundlage bleibt dieselbe amtliche Pfändungstabelle und deine gewählte Zahl der Unterhaltspflichten.
Für Gespräche mit Arbeitgeber, Beratungsstelle oder Bank kannst du das Ergebnis kopieren oder die Seite über die Druckfunktion als PDF speichern.
Aktive Grundlage ist die amtliche Monatstabelle 2026. Der lokale Datensatz umfasst 329 geprüfte Monatsstufen; die vollständige Tabelle wird zusätzlich über eine SHA‑256-Prüfsumme kontrolliert.
Die Standardrechnung bleibt bewusst dort zurückhaltend, wo eine pauschale Zahl irreführend wäre.
Mehrarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsvergütung, Aufwands- oder Erschwerniszulagen können nach § 850a ZPO gesondert geschützt sein und gehören nicht blind in dieselbe Tabellenrechnung.
Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche folgen § 850d ZPO und können zu deutlich anderen Beträgen führen. Dafür liefert dieses Standardmodell bewusst kein scheinpräzises Ergebnis.
Eigene Einkünfte unterhaltsberechtigter Personen, besondere Bedürfnisse oder gerichtliche Festsetzungen können das Ergebnis verändern (§§ 850c Abs. 6, 850f, 906 ZPO).
Datengrundlage: amtliche Monatstabelle 2026 · 329 Monatsstufen · Prüfsumme 34d99fb8ad95 · automatisch zuletzt geprüft 14.08.2026 22:42.
Acht zentrale Fragen – nach Thema gekennzeichnet und einzeln aufklappbar.
Datenqualität: Die monatliche Pfändungstabelle wird als vollständiger Datensatz im System geführt. Der automatische Updater prüft Kernbeträge, jede Tabellenstufe, Tabellenkontinuität, Tabellenende und die vollständige gesetzliche Berechnungslogik, bevor neue Werte aktiviert werden. Sonderfälle können abweichen; dies ist keine individuelle Rechtsberatung.